Tätigkeitsberichte des BayLDA

In unseren Tätigkeitsberichten informieren wir die Öffentlichkeit über die Schwerpunkte unserer Arbeit. Nach der früheren Rechtslage (§ 38 Abs. 1 Satz 7 der alten Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes) musste der Tätigkeitsbericht alle zwei Jahre erstellt werden, weshalb unsere bisherigen acht Tätigkeitsberichte jeweils einen zweijährigen Berichtszeitraum abdecken. Ab 2019 hat das BayLDA als Aufsichtsbehörde gemäß Art. 59 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen.

13. Tätigkeitsbericht 2023

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   Der BayLDA-Podcast zum 13. Tätigkeitsbericht

Präsident Michael Will und Pressesprecherin Dr. Mirka Möldner haben zur Veröffentlichung des 13. Tätigkeitsberichts gemeinsam mit Prof. Stefanie Fehr der Hochschule Ansbach und dem und dem Lehrbeauftragten der Hochschule Ansbach Rudi Kramer einen Podcast aufgenommen.

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Im Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz (ZAfTDa) sind auch die Tätigkeitsberichte der anderen Aufsichtsbehörden zu finden. Das ZAfTDa stellt die seit 1971 erschienenen Tätigkeitsberichte der Öffentlichkeit zum Abruf online zur Verfügung.