Elektronische Beantwortung von Datenschutzkontrollen durch das BayLDA

Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben einer Datenschutzaufsichtsbehörde, Untersuchungen über die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) durchzuführen. Diese können in Form von Vor-Ort-Kontrollen, schriflichen Fragebögen oder teils mittels sogenannter Online-Prüfungen erfolgen, bei dem ein Internetsachverhalt kontrolliert wird. Verantwortliche aus dem nichtöffentlichen Bereich in Bayern erhalten im Falle einer schrilichen Kontrolle (ggf. auf Basis einer Online-Prüfung) ein formelles Schreiben samt innerhalb einer festgelegten Frist zu beantwortenden Fragen.

Seit März 2022 werden vom BayLDA auch Datenschutzkontrollen durchgeführt, bei denen die Beantwortung von gestellten Fragen (meist mit einem per Post zugesendeten Fragenkatalog) ohne großen Aufwand elektronisch durchgeführt werden können. In diesen Fällen ist eine schrifltiche Zusendung des Fragenkataloges per Post bzw. E-Mail nicht mehr erforderlich. Ziel derartiger Antwortmöglichkeiten ist, den bürokratischen Aufwand auf Seiten der Verantwortlichen zu mininmieren sowie eine effiziente Bewertung der Antworten im BayLDA zu ermöglichen.