Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers
Länderübergreifende Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden von Unternehmen zur Umsetzung der Schrems-II-Entscheidung
Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle werden Datenübermittlungen durch Unternehmen
in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten)
überprüft. Das Ziel ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs in
seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020.
Frage- und Antwortbögen
Die Pressemitteilung zur koordinierten Prüfung internationaler Datentransfers findet sich hier.