Löschung

Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 17 DS-GVO auf Verlangen von betroffenen Personen grundsätzlich zu löschen. Personenbezogene Daten sind auch ohne, dass Betroffene dies explizit verlangen, grundsätzlich unverzüglich zu löschen, wenn es keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung mehr gibt.

Zudem ist der Verantwortliche verpflichtet, wenn er die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht hat, angemessene Maßnahmen zu treffen, andere Verantwortliche über das Löschungsverlangen einer betroffenen Person bezüglich aller Links zu diesen Daten oder von Kopien zu informieren. Eine Löschung von personenbezogenen Daten ist unter anderem ausgenommen, wenn und soweit die Speicherung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist, z. B. im Rahmen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, etwa aus dem Steuerrecht oder dem Handelsrecht. Zu Beweiszwecken der Erfüllung dieses Anspruchs dürfen Sie die Dokumentationen über durchgeführte Datenlöschungen für eventuelle folgende Rechtsstreitigkeiten bis zu drei Jahre aufbewahren (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DS-GVO, Interessenabwägung), das ist die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche nach dem BGB.

Löschung bei Werbung

Wenn betroffene Personen von Unternehmen unerwünschte, personalisierte Postwerbung erhalten, wünschen sie vom Absender oftmals gleichzeitig eine Löschung ihrer Postadresse und die Gewähr, künftig von solcher Werbung des Absenders verschont zu bleiben. Möchte die betroffene Person vorrangig von einer werblichen Ansprache durch das Unternehmen verschont bleiben, ist dafür die Aufnahme ihrer Kontaktdaten in eine Werbesperrdatei bei diesem Unternehmen das richtige Mittel zur Berücksichtigung ihres Willens. Bei der (datenschutzrechtlich zulässigen) Nutzung von Fremddaten kann dann durch Abgleich mit der Werbesperrdatei sichergestellt werden, dass die Kontaktdaten dieser betroffenen Person nicht verwendet werden. Wenn die betroffene Person ausdrücklich und allein eine Löschung aller Daten wünscht, ist es möglich, dass sie bei einem künftigen – rechtlich zulässigen – Einsatz von Fremddaten eventuell wieder Werbung erhalten kann.

Weitere Informationen zum Recht auf Löschung finden Sie auch in unserem 8. Tätigkeitsbericht 2017/2018, Kapitel 7, S. 48 f.

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