Risikostufen

Ein Risiko im Sinne der DS-GVO ist das Bestehen der Möglichkeit des Eintritts eines Ereignisses, das selbst einen Schaden (einschließlich ungerechtfertigter Beeinträchtigung von Rechten und Freiheiten natürlicher Personen) darstellt oder zu einem weiteren Schaden für eine oder mehrere natürliche Personen führen kann. Es hat zwei entscheidende Dimensionen: Erstens die Schwere des potentiellen Schadens und zweitens die Wahrscheinlichkeit, dass das Ereignis und die Folgeschäden eintreten.

Die DS-GVO beschreibt an verschiedenen Stellen drei Risiko-Level, die formal unterschieden werden müssen: "Geringes Risiko", "Risiko" und "Hohes Risiko".

Geringes Risiko

Ein geringes Risiko bedeutet, dass weder die mögliche Schwere des Schadens für den Betroffenen noch die Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sind und in Kombination weder mittel noch hoch.
Bei einem geringen Risiko ergeben sich in der DS-GVO für den Verantwortlichen gewisse Ausnahmen verschiedener Verpflichtungen, so dass manche Maßnahmen nicht durchgeführt werden müssen:

  • Bei einer Datenschutzverletzung ohne Risiko (z. B. harmloser Fehlversand innerhalb einer Organisation) muss die Datenschutzaufsichtsbehörde nicht informiert werden.
  • Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist (unter Berücksichtigung anderer Faktoren wie z. B. unregelmäßige Verarbeitung) bei geringem Risiko nicht zu erstellen.

Risiko ("Normal")

Auch bei einer rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen Risiken für die betroffenen Personen, z. B. bei der Verarbeitung von Adresslisten, Einkaufsverhalten, der Kommunikation am Arbeitsplatz oder von Mitgliederlisten eines Sportvereins. Dort kann also die Schwere des Schadens und die Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination ein mittleres Niveau für das Risiko des Betroffenen erreichen.
Bei der Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten, d.h. sensibler Daten, ist das Risiko nicht immer gleich als hoch einzustufen. Die Risiko-Stufe „normal" kann also dort auch erreicht werden wie z. B. bei Angaben zur Religionszugehörigkeit „Römisch-Katholisch" in Bayern oder der Diagnose eines „Schnupfens" beim Hausarzt.

Hohes Risiko

Ein hohes Risiko umfasst dagegen potentielle Schäden, deren Ausmaß für die Rechte und Freiheiten von Betroffenen gravierend und/oder ziemlich wahrscheinlich sind. Unter der DS-GVO wird dieses Risiko-Level im Verhältnis aller Verarbeitungen eher selten vorkommen. Da ein hohes Risiko aber wesentliche Rechtsfolgen für den Verantwortlichen hat, muss das mögliche Vorkommen eines hohen Risikos zwangsläufig im Blick behalten werden.