Zertifizierung

Datenschutzzertifikate

Datenschutzzertifikate nach Art. 42 DS-GVO sind freiwillig und können entweder von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde oder einer dafür akkreditierten Zertifizierungsstelle erteilt werden. Das BayLDA wird mangels personeller Ressourcen als Aufsichtsbehörde selbst nicht zertifizieren, ist jedoch maßgeblich in den Akkreditierungsprozess involviert, so dass zukünftig erfolgreich akkreditierte Stellen diese Aufgabe übernehmen werden. Momentan gibt es noch keine akkreditierten Zertifizierungsstellen und somit auch noch keine Zertifikate. Das Verzeichnis aller in Deutschland akkreditierter Stellen finden Sie hier: https://www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks

Akkreditierung als Zertifizierungsstelle

Gemäß Art. 43 DS-GVO und § 39 BDSG(neu) werden Stellen, die im Datenschutzbereich zertifizieren möchten, durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zusammen mit der Befugnis erteilenden zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde akkreditiert. Interessierte Stellen müssen sowohl Anforderungen aus EN-ISO/IEC 17065/2012 erfüllen, als auch hierzu ergänzende Datenschutzanforderungen: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/anwendungshinweise.html. Eine Beschreibung des Akkreditierungsprozesses finden Sie hier: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html

Weitere Informationen zum Akkreditierungsprozess finden Sie auf der Webseite der DAkkS: https://www.dakks.de/content/projekt-datenschutz