Mit diesem Online-Service können bayerische Verantwortliche aus dem nicht-öffentlichen Bereich ihrer Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen nach den Vorgaben aus Art. 33 DS-GVO bei uns als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde nachkommen.
Dieser Online-Service richtet sich somit ausschließlich an Verantwortliche und nicht an die vom Vorfall betroffenen Privatpersonen, die stattdessen den ebenfalls auf dieser Website verfügbaren
Online-Service zur Beschwerde nutzen können. In der Regel handelt es sich bei solchen Verantwortlichen klassischerweise um Unternehmen, Ärzte, Privatkliniken, Kanzleien, Selbstständige, Vereine und Verbände, nicht-öffentliche Schulen etc.
Meldepflichtig sind Datenschutzverletzungen nur dann, wenn ein Risiko nach DS-GVO für die Rechte und Freiheiten der vom Vorfall betroffenen Personen besteht. Sollten Sie sich als Meldender im Rahmen eines Vorfalls nicht im Klaren darüber sein, wie hoch das Risiko für die betroffenen Personen tatsächlich ist oder falls Sie noch keine abschließende Risikobewertung zum Zeitpunkt der Meldung durchführen konnten, können Sie auch eine vorläufige Meldung mit einer Risikoschätzung bei uns abgeben. Sobald Ihnen mehr Informationen vorliegen, können Sie über die Funktion „Folgemeldung“ weitere Angaben zum bereits eingereichten Sachverhalt übermitteln.
Als Meldenachweis erhält der Meldende unmittelbar nach Absenden eine eigene ID (Kennung zur Meldung) über dieses Webformular. Diese wird in unserer Behörde dem gemeldeten Vorgang zugewiesen und kann als erster Nachweis der Meldung inklusive des Meldezeitpunkts verwendet werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein offizielles Behördenaktenzeichen. Ein solches Aktenzeichen wird dem Verantwortlichen im weiteren schriftlichen Verfahren mitgeteilt.
Bitte füllen Sie als Meldender dieses Formular möglichst detailliert aus.
Die Pflichtfelder dieses Formulars sind mit einem Stern * markiert. Sollten Sie eines dieser Felder nicht ausfüllen, werden Sie am Ende des Formulars darauf hingewiesen, dass ein Absenden nicht möglich ist. Haben Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars (z. B. auf Grund von Fehlermeldungen im Webbrowser), können Sie sich über die
Kontaktdaten direkt an uns wenden. Feedback zur Optimierung des Meldeservice darf dort ebenfalls gerne eingereicht werden.
Unser Ziel dieses Online-Service ist es, bayerische Verantwortliche bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen – insbesondere bei der Vorgabe einer Meldung innerhalb von 72 Stunden – und über unsere elektronische Meldemöglichkeit deren Aufwand zur Meldung möglichst gering zu halten. Anschließend sichten wir die gemeldeten Datenschutzverletzungen dahingehend, ob es sich um einen akuten, kritischen Vorfall handelt, der unser Zutun erforderlich macht. Wir sind bemüht, uns dann möglichst zeitnah mit dem Verantwortlichen in Verbindung zu setzen. Im Ergebnis einer aufgearbeiteten Datenschutzverletzung wollen wir gemeinsam mit dem Verantwortlichen feststellen, dass dort wieder ein ordnungsgemäßer Betrieb zur Verarbeitung personenbezogener Daten möglich ist und ähnlich gelagerte Störfälle durch Präventionsmaßnahmen künftig weitestgehend ausgeschlossen werden.